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Türkisches Recht


Unsere Kanzlei weist sich dadurch aus, dass eine Kooperation mit einem türkischen Rechtsanwalt mit der Kammerzulassung in Ankara und Frankfurt am Main besteht. Davon profitieren Unternehmen und auch Privatpersonen.

Die Beratungsleistung erfolgt hier in Frankfurt am Main in unserer Kanzlei. Damit ist es für die Beratung nicht erforderlich in der Türkei einen Anwalt aufzusuchen, sondern man erhält kompetente Rechtsberatung zum türkischen Recht in Deutschland. Dies verschafft den Vorteil, sofort Maßnahmen im Sinne des Mandanten in der Türkei einzuleiten. Ansprechpartner für die Mandanten in Rechtsfragen zum türkischen Rechts bleibt unser


Kooperationspartner:




Dr. Nebi Kaya Avukat Dr. Nebi Kaya LL.M. (Magister Legum)
Rechtsanwalt


Studium in Ankara und in Frankfurt am Main

Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaften
an der Johann Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt am Main

Korrespondenzsprachen: Deutsch und Türkisch


Tel.: 069 - 299 21 890
E-mail: kaya@dp-anwaelte.de

Avukat Dr. Nebi Kaya LL.M. (Magister Legum) studierte in Ankara und Frankfurt am Main. Er ist seit 1990 als Rechtsanwalt nach türkischem Recht (Avukat) - zugelassen an den Rechtsanwaltskammern in Ankara und in Frankfurt am Main - tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen und Gewerbetreibenden mit Bezug zur Türkei.

1999 promovierte er mit einer rechtsvergleichenden Darstellung über Akkredivgeschäfte und ist heute neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Goethe Universität in Frankfurt am Main, mit dem Fach „Einführung in das Türkische Recht“ tätig.

Herr Dr. Nebi Kaya spricht fließend Türkisch und Deutsch. Durch die enge Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei Doyuran & Pfetzing Rechtsanwälte werden das türkische Recht sowie das deutsche Recht zum Vorteil des Mandanten gebündelt.


In Kooperation vertreten wir Deutsche und türkische Unternehmen bei


  • Forderungsmanagement deutscher Unternehmen in der Türkei

  • Forderungsmanagement türkischer Unternehmen in Deutschland

  • Unternehmensgründungen bzw. Abwicklungen in Deutschland und der Türkei

  • Gerichtsprozessen in Zivil- und Handelssachen

  • Erbauseinandersetzungen und Unternehmensnachfolge

  • Abschluss der Handelsvertreter- und Vertriebshändlerverträge

  • Ankerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen

  • Immobilienerwerb in der Türkei


Unser Kooperationspartner Dr. Nebi Kaya verfügt über ein seit mehr als 10 Jahren aufgebautes und bewährtes Netzwerk.

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