Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) .
Alternativ haben Sie die Möglichkeit mit uns ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Rufen Sie uns einfach an, wir geben Ihnen gerne (gebührenfrei) Auskunft darüber, was Sie eine Erstberatung, eine außergerichtliche oder eine gerichtliche Vertretung kostet.